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Mediationsklausel
Es handelt sich um eine oft schon im Vorfeld eines Konflikts, zum Beispiel in einem Vertrag getroffene Regelung, im Falle eines Konflikts eine Lösung des Konflikts durch Mediation zu versuchen.

Weiterer Inhalt der Klausel ist, wie im Konfliktfall der/die MediatorIn ausgewählt werden. Man kann auch vereinbaren, dass ein Gerichts- oder Schiedsverfahren erst eingeleitet werden darf, wenn ein Mediationsversuch unternommen wurde und gescheitert ist.

Mediationsklauseln kommt in der Praxis zunehmende Bedeutung zu. Die RechtsanwältInnen in unserem Mediation Plus-Team beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Formulierung.

Natürlich kann man auch dann eine Mediation vereinbaren, wenn der Konflikt schon entstanden ist.
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